Das EU-Parlament hat neue Regeln für audiovisuelle Medien verabschiedet. Dazu gehört auch eine „EU-Quote“ bei Streaming- und VoD-Diensten wie Amazon Prime Video, Netflix und Co..
Die „EU Quote“ kommt: 30 % europäische Inhalte bei Prime Video, Netflix und Co.
Die EU hat eine neue „Richtlinie für audiovisuelle Medien“ auf den Weg gebracht, die ein paar erwähnenswerte Neuerungen mit im Gepäck hat. Den größten Einfluss hat mit Sicherheit die „EU-Quote“, mit der die Europäische Union die „kulturelle Vielfalt“ fördern möchte. Künftig müssen in den Katalogen von Streaming-Diensten wie Amazon Prime Video oder Netflix mindestens 30 % europäische Produktionen enthalten sein. Konkret heißt es:
Um die kulturelle Vielfalt im europäischen audiovisuellen Sektor zu fördern, haben die Abgeordneten dafür gesorgt, dass 30% der Inhalte in den Katalogen der Video-on-Demand-Plattformen europäische Produktionen enthalten müssen.
Video-on-Demand-Plattformen werden auch aufgefordert, zur Entwicklung europäischer Produktionen beizutragen, entweder durch direkte Investitionen in Inhalte oder durch Beiträge zu nationalen Fonds. Die Höhe des Beitrags in jedem Land sollte im Verhältnis zu den entsprechenden Einnahmen dort stehen (in den Mitgliedstaaten, in denen sie ihren Firmensitz haben oder den Mitgliedstaaten, auf deren Gebiet sie ganz oder größtenteils ausgerichtet sind).
Die Rechtsvorschriften enthalten auch weitere Bestimmungen, z. B. über die Zugänglichkeit, die Integrität des Signals eines Fernsehveranstalters, die Stärkung der Regulierungsbehörden und die Förderung der Medienkompetenz.
Da dürften also spürbare Änderungen anstehen. Amazon und Netflix haben zwar zuletzt immer wieder europäische und sogar deutsche Inhalte in ihr Angebot aufgenommen, gefühlt liegt der Anteil an europäischen Inhalten im Vergleich zum Angebot an Hollywood-Filmen und US-Serien aber immer noch deutlich unter den angepeilten 30 %.
Besserer Jugendschutz
Zum Paket gehört außerdem ein „besserer Schutz von Minderjährigen vor Gewalt, Hass, Terrorismus und schädlicher Werbung“:
Die Anbieter audiovisueller Mediendienste sollten über wirksame Mechanismen zur Bekämpfung von Inhalten verfügen, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus anstacheln. Pornografie und sinnlose Gewalt werden strengsten Regeln unterliegen. Die Verantwortung liegt nun bei den Video-Sharing-Plattformen, schnell zu reagieren, wenn Inhalte von Nutzern als schädlich gemeldet werden. Die Gesetzgebung sieht kein automatisches Filtern von hochgeladenen Inhalten vor – auf Wunsch des Parlaments jedoch müssen die Anbieter eine transparente und einfach zu handhabende Funktion schaffen, die es den Nutzern ermöglicht, problematische Inhalte zu melden oder zu kennzeichnen.
Das neue Gesetz verschärft die Vorschriften für Werbung, Produktplatzierung in Kinderprogrammen und Inhalte auf Video-on-Demand-Plattformen. Das Verhandlungsteam des Parlaments konnte auch einen Mechanismus zum Schutz personenbezogener Daten für Kinder durchsetzen. So muss gewährleistet werden, dass die von Anbietern audiovisueller Medien gesammelten Daten nicht für kommerzielle Zwecke wie etwa Profiling und auf das Nutzungsverhalten abgestimmte Werbung verwendet werden.
Umsetzung innerhalb von 21 Monaten
Der Text wurde vom EU-Parlament mit 452 Stimmen angenommen, bei 132 Gegenstimmen und 65 Enthaltungen. Formell muss die getroffene Vereinbarung jetzt nur noch vom Rat der EU-Minister angenommen werden, bevor das neue Gesetz in Kraft treten kann. Die EU-Mitgliedsstaaten haben anschließend 21 Monate lang Zeit, um die neuen Regelungen in nationales Recht umzusetzen.
Spätestens 2020 ist dann also mit der neuen Quote zu rechnen…
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